Die Steuerninformationen mit den Ergebnissen für das Jahr 2019 orientiert über die Belastung durch Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in allen Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.
Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.
Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personal-, Haushaltungs- bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Bei Ausländer bzw. Quellenbesteuerung kann die Berechnung nicht als Referenz verwendet werden.