Relocation von Deutschland in die Schweiz

Worauf müssen Sie beim Umzug / Relocation von Deutschland in die Schweiz achten, wenn Sie temporär oder langfristig in der Schweiz wohnen möchten? Diesen Fragen gehen wir in diesem Artikel nach.

Allgemeines über den Schweizer Wohnungsmarkt

Wenn Sie in der Schweiz eine Wohnung mieten, profitieren Sie von einer umfangreichen Ausstattung. In der Regel sind bereits alle großen Elektrogeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine und Herd vorhanden. Dieser hohe Standard erfordert von Mietern einen schonenden Umgang. Es genügt beispielsweise nicht, die Mietwohnung bei der Übergabe nur oberflächlich zu reinigen.

Mit folgendem Link, erlangen Sie einen groben Überblick über den  Zürcher Wohnungsmarkt .

Oder in unserem Webinar erfahren Sie noch mehr über die Eigenheiten des schweizer Wohnungsmarktes Webinar: Wohnung finden .

Wohnung finden

Bei der Suche nach Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus können Sie beispielsweise auf comparis (einer Metasuchplattform) nach Wohnungen suchen.

Falls Sie nicht fündig werden, können wir Ihnen unser Webinar: Wohnung finden anbieten.

Es ist ratsam, Ihren Umzug/Relocation von Deutschland in die Schweiz sorgfältig zu planen und sich trotz derselben Landessprache auch auf kulturelle Unterschiede und alltägliche Besonderheiten einzustellen.

Wohnung besichtigen (Wohnsitzwechsel Deutschland – Schweiz)

Haben Sie Ihr Wunschdomizil gefunden, empfehlen wir ihnen eine persönliche Besichtigung des Objektes.

Beachten Sie, dass in den schweizer Städten die Besichtiungstermine der Wohnung meistens bereits im Voraus festgelegt und nicht individuell angepasst werden können.

Planen Sie folgende Punkte bei ihrer Besichtigung ein:

  • Zeit für An- und Rückfahrt
  • Kosten für An- und Rückfahrt
  • Zeit für Aufenthalt
  • Kosten für Fahrkarten oder Mietauto
  • Zeit für die Suche des entsprechenden Verkehrsmittels
  • Kosten für eine allfällige Unterkunft
  • Zeit für das Finden einer vorübergehenden Unterkunft
  • Zeit und Kosten für die Verpflegung

Unser Hauptservice besteht darin, Ihnen diese Arbeit abzunehmen. Gerne übernehmen wir für Sie die Wohnungsbesichtigung .

Checkliste für die Wohnungsbesichtigung

Achten Sie zudem bei der Wohnungsbesichtigung auf einige Dinge. Hier sind einige Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

  1. Zustand der Wohnung: Überprüfen Sie den allgemeinen Zustand der Wohnung. Achten Sie auf mögliche Schäden an Wänden, Böden oder Decken. Stellen Sie sicher, dass alle elektrischen Geräte, Wasserhähne, Heizungen usw. funktionieren.
  2. Größe und Raumaufteilung: Überlegen Sie, ob die Wohnung Ihren Platzbedürfnissen entspricht. Prüfen Sie die Raumaufteilung und stellen Sie sicher, dass die Anzahl der Zimmer und ihre Größe Ihren Anforderungen entsprechen. Erstellen sie gegebenenfalls eine kleine Skizze, welche den Grundriss der Wohnung abbildet.
  3. Ausstattung: Überprüfen Sie, ob die Wohnung über die gewünschten Ausstattungsmerkmale verfügt, wie z.B. Einbauschränke, Keller, Waschmaschine und/oder einen Balkon.
  4. Lichteinfall: Achten Sie auf den Lichteinfall in den verschiedenen Räumen. Prüfen Sie, ob genügend natürliches Licht vorhanden ist und ob die Ausrichtung der Wohnung Ihren Vorlieben entspricht.
  5. Lage und Umgebung: Machen Sie sich ein Bild von der Lage der Wohnung. Überlegen Sie, ob die Nachbarschaft Ihren Bedürfnissen entspricht und ob es in der Umgebung wichtige Einrichtungen wie Supermärkte, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel oder Freizeitmöglichkeiten gibt.
  6. Lärmbelästigung: Achten Sie auf mögliche Lärmquellen wie Straßenverkehr, Nachbarschaftslärm oder Baustellen in der Nähe. Stellen Sie sicher, dass die Geräuschkulisse für Sie akzeptabel ist. Nutzen Sie hierfür beispielsweise die Karten des Bundes unter Karten der Schweiz – map.geo.admin.ch
  7. Heiz- und Energiekosten: Erkundigen Sie sich nach den Heiz- und Energiekosten, um eine Vorstellung von den monatlichen Nebenkosten zu bekommen.
  8. Parkmöglichkeiten: Falls Sie ein Auto besitzen, erkundigen Sie sich nach den Parkmöglichkeiten in der Nähe der Wohnung. Fragen Sie nach Parkplätzen oder Garagen und ob zusätzliche Kosten damit verbunden sind.

Es ist ratsam, bei der Wohnungsbesichtigung eine Checkliste mitzubringen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Punkte überprüfen.

Unterlagen für die Besichtigung bzw. Wohnungsanmeldung

Bei der Besichtigung oder bei der Anmeldung benötigen Sie in der Schweiz für die Anmietung in der Regel anschliessend folgende Unterlagen:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Kontaktdaten des letzten Vermieters
  • Betreibungsauskunft (eine Auskunft zu Ihrer Bonität, vergleichbar mit der „Schufa“-Auskunft in Deutschland). Diese kann beim Betreibungsamt beantragt werden, Auskunft erteilt die jeweilige Gemeinde.

Einreise: Persönlicher Besitz, Fahrzeug, Haustiere (Expatriate-Services Deutschland – Schweiz)

Wenn Sie von Deutschland in die Schweiz umziehen, stellen sich Fragen zur Verzollung von Gepäck und persönlichem Besitz. Hier sind einige wichtige Informationen, die Ihnen bei der Einreise helfen:

  1. Persönlicher Besitz:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz von der EU oder einem EFTA-Land (Island, Liechtenstein und Norwegen) in die Schweiz verlegen, werden Ihre mitgebrachten Gegenstände wie Möbel als Übersiedlungsgut betrachtet. Diese können zollfrei eingeführt werden.
    • Um den Zollvorschriften zu entsprechen, müssen Sie eine Inventarliste Ihrer Gegenstände erstellen und Ihren Mietvertrag bereithalten.
    • Die eingeführten Gegenstände müssen Sie seit mindestens sechs Monaten besitzen.
  2. Fahrzeug:
    • Wenn Sie ein Fahrzeug mitbringen, das Sie seit mindestens sechs Monaten besitzen und nicht in der Schweiz verkaufen möchten, müssen Sie es nicht verzollen.
    • Am Zoll müssen Sie Ihren Fahrzeugausweis und den Kaufvertrag vorzeigen.
    • Innerhalb des ersten Jahres sollten Sie Ihren Führerausweis auf die Schweiz umschreiben lassen.
    • Um ein Schweizer Nummernschild zu erhalten, müssen Sie Ihr Fahrzeug einer Motorfahrzeugkontrolle vorführen.
  3. Haustiere:
    • Haustiere können zollfrei in die Schweiz mitgebracht werden.
    • Es gelten im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie für Ihren persönlichen Besitz.
    • Bei der Zollkontrolle wird überprüft, ob Ihr Haustier geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist.
    • Stellen Sie sicher, dass Sie den Impfpass und den EU-Heimtierpass Ihres Haustiers bei der Einreise griffbereit haben.

Anmeldung in Ihrer Wohngemeinde (Relocation Deutschland – Schweiz)

Bitte melden Sie sich innerhalb der ersten 14 Tage nach Ihrer Ankunft in der Schweiz und vor Beginn Ihrer Arbeitsstelle bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an. Die Aufenthaltsbewilligung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Sie sich legal in der Schweiz aufhalten dürfen. Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Ein amtlicher Ausweis
  • Ein aktuelles Passfoto
  • Dokumente, die Ihren Familienstand belegen
  • Den Original-Arbeitsvertrag
  • Den Original-Mietvertrag

Bitte beachten Sie, dass einige Gemeinden zusätzliche Dokumente für die Anmeldung verlangen können. Überprüfen Sie vor Ihrem Besuch bei der Einwohnerkontrolle die Website Ihrer Wohngemeinde, um weitere Informationen zu erhalten. Falls Sie einen Hund besitzen, vergessen Sie nicht, Ihren Hund ebenfalls bei der Gemeinde anzumelden.

Aufenthaltsbewilligung

(Umzugsberatung Deutschland – Schweiz)

Bürger/innen der EU und der EFTA haben die Möglichkeit, bis zu drei Monate lang in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, ohne eine Aufenthaltsbewilligung zu benötigen. Es ist jedoch erforderlich, sich bei den zuständigen Arbeitsmarktbehörden des Kantons zu registrieren. Wenn man beabsichtigt, länger als drei Monate in der Schweiz zu bleiben, ist eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich, die bei der Migrationsstelle des Wohnkantons beantragt werden kann. Es gibt verschiedene Arten von Bewilligungen:

  • Die Kurzaufenthaltsbewilligung L gilt für einen Zeitraum von unter einem Jahr und ist so lange gültig wie die befristete Anstellung dauert.
  • Die Aufenthaltsbewilligung B kann bei einer Anstellung über ein Jahr oder einer unbefristeten Anstellung in der Schweiz beantragt werden. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und kann verlängert werden.
  • Nach ununterbrochenem Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz erhält man die Niederlassungsbewilligung C. Diese ist unbegrenzt gültig, wird jedoch alle fünf Jahre überprüft.

Steuern (Standortwechsel-Services Deutschland – Schweiz)

Meist muss am Anfang bei Umzug / Relocation von Deutschland in die Schweiz mit einer Quellenbesteuerung gerechnet werden. Infos finden Sie beim Eidgenössischen Steueramt der Schweiz

Steuerabzüge für Vorsorge

Folgenden obligatorischen Sozialabgaben werden direkt vom Gehalt abgezogen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO): Ungefähr 5 Prozent des Bruttogehalts (ohne Obergrenze).
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): Etwa 1,1 Prozent des Gehalts bis zu einer maximalen Grenze von 148.200 Franken pro Jahr. Bei Beträgen über 148.200 Franken beträgt der Beitrag 0,5 Prozent.
  • Berufsvorsorge (BVG): Die Beiträge für die Rentenversicherung variieren je nach Versicherung und Alter des Versicherten und bewegen sich zwischen 7 und 18 Prozent des Gehalts.

Mobiltelefon (Umzug Schweiz – Deutschland)

Falls Sie sich länger in der Schweiz aufhalten empfiehlt es sich ihren bestehenden Mobiltelefonanbietervertrag zu kündigen und in der Schweiz ein Mobil-Abo abzuschliessen, da die Schweiz nicht der EU angehört, kann das Roaming der EU nicht für die Schweiz genutzt werden, was zu hohen Kosten führen kann. Um ein Abo ab zu schliessen. Dafür benötigen Sie ebenfalls einen amtlicher Ausweis oder einen Pass.

Fitness-Abo, Netflix-Abo und weitere Abos (Global-Mobility-Service Deutschland – Schweiz)

Falls Sie sich länger in der Schweiz aufhalten empfiehlt es sich alle ihre Abos entweder auf die neue Adresse um zu schreiben oder diese zu kündigen. Einfach ist es, wenn sie dies tun, solange sie noch nicht offiziell an der neuen Adresse angemeldet sind.

Internet

Vor dem Umzug/Relocation von Deutschland in die Schweiz, wird höchstwahrscheinlich das Internet an ihrem neuen Wohnort ebenfalls wichtig sein. Die Internetabdeckung in der Schweiz ist im Allgemeinen sehr gut. Die Schweiz hat eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur für Telekommunikation und Internetdienste. Sowohl Mobilfunknetze als auch Breitband-Internetverbindungen sind in den meisten Teilen des Landes verfügbar.

Im Bereich der Mobilfunkabdeckung gibt es in der Schweiz eine gute Versorgung mit 4G-LTE-Netzwerken, und der Ausbau von 5G-Netzwerken schreitet ebenfalls voran. Mobilfunkanbieter bieten eine gute Abdeckung in den meisten städtischen Gebieten sowie entlang der wichtigsten Verkehrswege und in ländlichen Regionen.

Was Breitband-Internet betrifft, verfügt die Schweiz über eine hohe Penetration von Breitbandanschlüssen. Die meisten Haushalte haben Zugang zu DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschlüssen mit hohen Geschwindigkeiten. Insbesondere in den Städten und dicht besiedelten Gebieten ist die Internetabdeckung in der Regel sehr gut. In abgelegenen ländlichen Gebieten kann es jedoch immer noch einige Herausforderungen bei der Breitbandversorgung geben.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Qualität der Internetabdeckung je nach Standort variieren kann. Es kann vorkommen, dass in einigen abgelegenen Bergregionen oder entlegenen Ortschaften die Abdeckung eingeschränkter ist. Insgesamt ist die Internetabdeckung in der Schweiz jedoch auf einem hohen Niveau im Vergleich zu vielen anderen Ländern.

Mit folgendem Link, können Sie beispielsweise die Internetgeschwindigkeit eines Anbieters (Hauptanbieter, jedoch nicht der günstigste) prüfen.

Bankkonto in der Schweiz

Um ein Bankkonto in der Schweiz zu eröffnen, müssen Sie normalerweise die folgenden Schritte befolgen:

Informieren Sie sich über verschiedene Banken in der Schweiz, um diejenige zu finden, die Ihren Anforderungen am besten entspricht. Berücksichtigen Sie Faktoren wie Kontogebühren, Mindesteinlagen, Bankdienstleistungen und Reputation.

Identifikationsdokumente beschaffen: Stellen Sie sicher, dass Sie gültige Identifikationsdokumente haben, z. B. einen Reisepass oder einen Personalausweis. In einigen Fällen kann die Bank auch zusätzliche Dokumente wie einen Wohnsitznachweis oder Informationen zu Ihrer finanziellen Situation verlangen.

Versicherungen

In der Schweiz wird viel Wert auf Versicherungen gelegt, weshalb es ratsam ist, sich bereits vor dem Umzug/Relocation von Deutschland in die Schweiz über die verschiedenen Versicherungen und Anbieter zu informieren. Doch welche Versicherungen sind verpflichtend und welche optional?

Verpflichtende Versicherungen:

  • In der Schweiz besteht eine Krankenversicherungspflicht. Sie sind selbst dafür verantwortlich, eine Krankenversicherung abzuschließen. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung. Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über diesen unfallversichert. Andernfalls müssen Sie Ihre Krankenversicherung um eine Unfallversicherung ergänzen. Nur die Grundversicherung ist verpflichtend.
  • Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist in der Schweiz obligatorisch. Ohne diese Versicherung wird Ihr Auto in der Schweiz nicht zugelassen. Sie deckt Schäden an Personen, Sachen und fremden Fahrzeugen ab, die Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad verursachen. Je nach Fahrzeugtyp ist die Haftpflichtversicherung entweder Teil der Autoversicherung oder der Motorradversicherung.

Optionale Versicherungen:

  • Die Privathaftpflichtversicherung  deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Gewisse Vermieter / Eigentümer verlangen den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
  • Eine Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihren beweglichen Sachen, die beispielsweise durch Einbruch, Feuer oder Überschwemmung entstehen. Gewisse Vermieter / Eigentümer verlangen den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
  • Es gibt noch unzählige weitere Versicherungen die Sie abschlissen können, welche sich jedoch gar nicht oder nur sehr entfernt mit dem Thema Wohnen befassen.

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